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§95 Abs. 1a AußStrG-Beratung bei Scheidung: Seit 1. Februar 2013 sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, wenn sie minderjährige Kinder haben, dem Gericht vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen. Eine Liste aller derzeit angebotener Beratungstermine samt den erforderlichen Informationen zur Anmeldung und zu den Kosten findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz.
Ich biete Termine In 1150 Wien, Clementinengasse 24 (paarambulanz) & 1170 Wien, Dornbacherstrasse 62 (Coaching Café)
http://www.kinderrechte.gv.at/beratung/details/507/1940/ursula-scarimbolo/ - Kreative, spielpädagogische Begleitung von Kindern die von Scheidung/Trennung betroffen sind im Rahmen von Rainbowsgruppen (14 Wochen + 3 Elternabende) zur Verarbeitung und zum Aufbau von Resilienz (Ressourcen, Selbstvertrauen) oder in Einzeltherapie.
Coaching von Eltern/Kindern/Lehrern
im Umgang mit der sogenannten "AD(H)S" Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung - wobei ich diese Diagnose verweigere, da ich diese Bezeichnung hauptsächlich als Titel einer Symptom-Liste betrachte. In den vielen Jahren als Mutter, Mitkämpferin, Ausgleicherin, Beschwichtigerin, Übersetzerin, Lösungssuchende und Begleiterin habe ich gelernt, aus dem Drama auszusteigen. Ich sehe die Thematik multifaktoriell bedingt und dadurch ergeben sich Verständnis- und Handlungsmöglichkeiten auf vielen Ebenen.
Spezielle Kids: „Auffällige Kinder sind wie Seismographen für eine uns alle nicht befriedigende Umwelt. Sie reagieren mit dem, was wir gemeinhin als Störungen bezeichnen, vor allem auf Spannungen und Probleme, die letztendlich uns alle betreffen. Die Not dieser Kinder ist in den letzten Jahren keineswegs kleiner geworden und braucht dringend einer verstärkten gesellschaftlichen Wahrnehmung.“